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Die 3 Fragezeichen FAQ - Oder was ich immer schon mal ganz schnell beantwortet haben wollte

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4810) Hunchentoot © schrieb am 18.06.2014 um 12:26:27: @4809 Dann ersetze das Wort 'Ausnahmen' durch den Begriff 'Vorkommnisse'. Wir haben zwei Hitchcock-Vorkommnisse innerhalb kürzerer Zeit in zwei unterschiedlichen Publikationsformen. Daraus kann man sehr wohl Rückschlüsse ziehen; nicht auf eventuelle Neudrucke, sondern auf die gegebene Wiederverwendbarkeit des Names durch den Verlag. In welchem Umfang diese vorhanden ist, kann man als Außenstehender natürlich nur anhand der Veröffentlichungen beurteilen (was ich gerade tue). Das war's eigentlich auch schon Dass das zwingend weitere Neudrucke der alten Folgen bedeuten muss, wollte ich damit nicht sagen. Sogar eher das Gegenteil, wenn du den letzten Satz aus #4806 mal so liest, wie er gemeint war.
4809) Crazy-Chris schrieb am 18.06.2014 um 11:53:40: Wieso Ausnahmen? Es gibt keine "Regel", die besagt dass Lizenzen standardmäßig für "alles" gelten. Momentan sehe ich eher die GS-Neuveröffentlichung als einzelnes Sonder-Ereignis aufgrund des Jubiläums, was keine RÜckschlüsse auf andere Neudrucke zulässt.
4808) Hunchentoot © schrieb am 18.06.2014 um 10:40:38: @4807 Klar, nur wären das mit der GS-Neuveröffentlichung in Printform schon zwei 'Ausnahmen', was die Möglichkeit einer eventuellen Änderung der Gesamtlage etwas mehr in den Bereich des Wahrscheinlichen rücken lässt.
4807) Crazy-Chris schrieb am 18.06.2014 um 07:27:21: Wer weiß, wer weiß. Ich gebe jedoch zu bedenken: eine Lizenz die für E-Books gilt, muss nicht zwangsläufig auch für gedruckte Versionen gelten... Kann natürlich, muss aber nicht.
4806) Hunchentoot © schrieb am 18.06.2014 um 00:30:52: @4805 Also hat Kosmos die Hitchcock-Lizenz evtl. zurück bzw. verlängert/erneuert? Dann stände ja einer Neuveröffentlichung der alten Fälle im Stil vom Gespensterschloss nichts mehr im Wege Jedenfalls nichts Rechtliches...
4805) Nico © schrieb am 15.06.2014 um 19:46:07: Zur Frage, die vor einiger Zeit aufkam bezüglich der Ebook-Version des Narbengesichts: In der Vorschau ist Alfred Hitchcock wieder da. Zumindest im Vorwort.
4804) Boomtown © schrieb am 03.06.2014 um 19:35:19: @4803 Wo habe ich denn was davon geschrieben, dass RH die AH-Namensrechte verteilen durfte?? Mir ist schon klar, dass die Hitchcock-Erben mit jedem Verlag ihre Lizenzen machen und genau so hab eich das auch geschrieben ("Dass die Hitchcock-Erben die Lizenz mür RH auslaufen lassen wollten und sie gleichzeitig für ausländische Verlage verlängern, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich."). Ansonsten kannst du mir gerne erklären was Sache ist, wenn du dich so gut auskennst. Spekulieren kann ich nämlich auch selbst. Dass Europa noch über die Hitchcock-Namensrechte verfügt, wäre das erste was ich höre.
4803) Crazy-Chris schrieb am 03.06.2014 um 19:06:33: Scheinbar bin ich hier der einzige, der in seinem Leben schonmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat? Und in einer (mindestens) mittelständischen Firma arbeitet? Oder wie kommt es dass hier elementare und selbstverständliche Mechanismen des Wirtschaftslebens rund um Lizenzen und Rechte nicht bekannt sind?
@4802 dir ist schon klar, dass Hörspiele und Bücher unterschiedliche Medien sind und demzufolge normalerweise unterschiedlich bzw. getrennt lizenziert werden? Angenommen, Europa zahlt eine gewissen Obulus X - das muss keinesweges bedeuten dass Kosmos die gleiche Summe zahlen müsste. Und woher wissen wir, dass RH die Hitchcock-Lizenz an ausländische Verlage weitergegeben hat, bzw. das überhaupt machen durfte? Der Erwerb einer Lizenz berechtigt exakt zu dem, was im Vertrag vereinbart wurde. Und nicht zu unbedingt zu freier Weitergabe an andere Unternehmen. Möglicherweise hat Kosmos von Anfang an selbst eine separate Lizenz gehabt, die mit derjenigen von RH rein garnichts zu tun hatte?
4802) Boomtown © schrieb am 03.06.2014 um 18:59:01: @4801 Dass die Hitchcock-Erben die Lizenz mfür RH auslaufen lassen wollten und sie gleichzeitig für ausländische Verlage verlängern, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
Vielleicht wurde das hier schon mal thematisiert und irgendwer weiß Bescheid. Sehr seltsam jedenfalls. Entweder es gibt eine Lizenz oder eben nicht. Wenn es mit einem kleinen Obolus getan wäre, hätte das Kosmos sicher auch gemacht, anstatt aufwändig den Backkatalog zu überarbeiten.
4801) Crazy-Chris schrieb am 03.06.2014 um 17:32:48: @4800 Das mit den 15 Jahren weiß ich natürlich nicht, es war schlicht und einfach eine Annahme die mir plausibel erschien. Und in der US-Originalserie kann die Lizenz sehr wohl befristet gewesen sein - eine freiwillige Neuausrichtung schließt das ja nicht aus. Frei nach dem Motto "die Lizenz läuft demnächst sowieso aus, und eigentlich brauchen wir sie überhaupt nicht mehr".
Warum die Hörspiele weiter vertriebenw erden dürfen, das musst du schon die Leutchen von Europa fragen. Fakt ist, dass eine simple Namens-Ersetzung bei Büchern recht einfach machbar ist, bei den Hörspielen aber einer umfangreichen Bearbeitung oder sogar vollständigen Neuaufnahme gleichkommen würde. Möglicherweise orientiert man sich hier an dem, was in der Praxis machbar ist (bei den Büchern) und was nicht (bei den Hörspielen). Vielleicht zahlt Europa für die Hörspiele auch einen kleinen Extra-Obulus, den sich Kosmos wiederum verkneift. Vielleicht kann sich Corinna mal diesbezüglich äußern, die Fragestellung ist zweifelsohne interessant.
4800) Boomtown © schrieb am 03.06.2014 um 17:01:47: @4799 Woher weißt du denn, dass man eine Frist von 15 Jahren eingeplant hat? Ich habe inzwischen selbst recherchiert. Demnach hat RH die Serie nach Hitchcocks Tod 1980 freiwillig neu ausgerichtet und auf AH verzichtet, im Gegensatz zu KOMSOS, die ihn bis 2004 verwendet haben. In der Originalserie wird AHs Tod auch thematisiert, im deutschen nicht. Das dürfte ein Grund gewesen sein. Zu Zeiten der US-Serie gab es also offensichtlich gar keine Fristen der Lizenzen. Was mir nach wie vor unklar ist und worauf ich nach wie vor eigentlich hinaus will: Wenn die Lizenzen nicht nur Hitch als Autoren und Herausgeber beinhalteten sondern auch die fiktive Figur, wieso darf die dann in den Neuauflagen der der Hörspiele weiter verwendet werden und in den Büchern nicht?
4799) CrazyChris schrieb am 03.06.2014 um 13:49:17: @4798 du stellst nach wie vor die falschen Fragen bzw. Fragen vom falschen, nämlich heutigen, Zeitpunkt. Du musst die Sache gemäß ihrer zeitlichen Abfolge betrachten, beginnend ab 1963/64. Natürlich wird es den Verlag damals gejuckt haben. Aber die Sache ist halt kein Wunschkonzert. Entweder man macht es nach den Spielregeln der Lizenzgeber oder überhaupt nicht.
Dazu kommt, dass meiner persönlichen Meinung nach der Sachverhalt damals auch überhaupt kein relevantes Kriterium gewesen sein dürfte. Bei der Konzeption der neuen Serie bis zum Jahr 1964 konnte der Verlag ja nicht unbedingt davon ausgehen, dass diese sich jahrzehntelang am Markt halten wird. Ergo war es zu diesem Zeitpunkt auch überhaupt nicht wichtig, eine unbegrenzt lang gültige Lizenz für die Verwendung des Namens Hitchcock zu erhalten. Die musste vielmehr erstmal nur solange gültig sein, dass sie den geplanten Lebenszyklus der Serie abdeckt, plus einem gewissen zeitlichen Sicherheitszuschlag. Danach ist die Sache entweder sowieso durch, oder man verhandelt dann erneut. 15 Jahre klingt da aus der Sicht von 1964 ziemlich vernünftig, denn wer weiß ob die Serie 1979 überhaupt noch existiert. Dementsprechend hat der Verlag die Serie auch keineswegs auf "dünnem Sand" aufgebaut, sondern ganz normal und planvoll mit Augenmaß agiert. Woher hätte man 1964 mit 100% wissen können , dass aus der Sicht von 1980 eine unbegrenzt lang gültige Lizenz sinnvoller wäre? Dazu wären schon hellseherische Fähigkeiten erforderlich gewesen
Das Problem als solches kam ja erst dadurch auf, dass sich die Serie zu einem Langläufer entwickelt hat, und die Lizenz irgendwann das Ende ihrer ursprünglich vereinbarten Laufzeiten erreicht hat. An sich nichts ungewöhnliches, das ist ein völlig normales Ereignis. Also standen Neuverhandlungen an, wobei der Verlag logischerweise so weitermachen möchte wie bisher, die Lizenzgeber aber üblicherweise deutlich mehr Kohle haben wollen als zuvor, weils ja so gut läuft. Und wenn keine Einigung erzielt werden kann, muss der Backkatalog halt überarbeitet werden, wenn man diesen weiter vertreiben will (unter der Prämisse, dass die geforderten Lizenzkosten anteilig für den Backkatalog so hoch wären, dass weitere Auflagen aus dem Backkatalog höchst unrentabel für den Verlag geworden wären). Die einzige Alternative wäre gewesen, die betroffenen Titel aus dem Backkatalog nicht mehr zu vertreiben.
4798) Boomtown © schrieb am 03.06.2014 um 11:27:04: Dass das den Lizenzgeber nicht juckt ist schon klar, aber den Verlag hätte es ja jucken können, eine Serie auf dünnem Sand aufzubauen. Nachträglich bei ablaufenden Lizenzen den gesamten Backkatalog zu überarbeiten, ist wie gesagt sehr ungewöhnlich. Kann mir nicht vorstellen, dass sich heute ein Verlag auf sowas einlassen würde. Wobei mir auch nicht klar ist, inwieweit RH das damals freiwillig gemacht hat und Kosmos später zwangsläufig. Und vor allem, wenn die Lizenzen nicht nur Hitch als Autoren und Herausgeber beinhalteten sondern auch die Figur, wieso darf die dann in den Neuauflagen der der Hörspiele weiter verwendet werden und in den Büchern nicht?
4797) Crazy-Chris schrieb am 03.06.2014 um 00:56:06: @4796 kann deine Gedankengänge jetzt nicht ganz nachvollziehen... hat RH die Serie eingestampft weil die Hitch-Lizenz nicht mehr verlängert wurde? Wo steht das? Generell sind Lizenzen schlicht und einfach ein Handelsgut. Und was RH will/wollte oder nicht, das juckt doch den Lizenzgeber nicht. Natürlich wäre es für RH sinnvoll gewesen, die Lizenz für den Hitchock-Namen möglichst unbegrenzt zu erwerben. Aber wenn der Lizenzgeber das (logischerweise) nicht will, dann ist das so. Der gibt die Spielregeln vor - entweder eine zeitlich begrenzte Lizenz oder eben keine, Friß oder stirb. Und RH bzw. Kosmos kann das Angebot annehmen oder halt nicht. Wobei Kosmos ja mittlerweile in der glücklichen Lage ist, dass die Serie von Namen Hitchock als notwendiger Verkaufs-Ankurbelei nicht mehr abhängig ist. Für die Neuauflagen der alten Geschichten ists natürlich doof, aber ich frage mich sowieso wer das für teuer Geld kauft, wenn es fast alle alten Bücher deutlich günstiger auf dem Gebrauchtmarkt gibt. Und dank unendlicher Auflagen findet man auch sammler- bzw. geschenketauglichen Erhaltungszustand für kleines Geld. Wenn ich daran denke dass ich meine Büchersammlung zum Buch-Neupreis hätte kaufen müssen, wird mir ganz schlecht. Im Schnitt habe ich 2-3€ pro Buch gezahlt, und fast jedes hat einen Schutzumschlag im Topzustand und selbstverständlich keine handschriftlichen Eintragungen, Eselsohren oder ähnlichen Verschleiß.
4796) Boomtown © schrieb am 02.06.2014 um 23:29:00: @4795 Nja, das Gemauschel mit Bohn steht ja nochmal auf einem ganz anderen Blatt. Da hat es ja offensichtlich erst gar keine Verträge und Lizenzen gegeben. Aber wenn ein Verlag (in dem Fall Random House) eine Serie startet, in der eine reale Person in gleich vielfältiger Art und Weise eine zentrale Rolle spielt, lässt der sich doch die Lizenz dafür nicht auf Zeit erteilen und stampft die Serie dann ein, wenn die nicht verlängert wird? Die Entwicklung von DDF konnte seinerzeit ja niemand voraussehen. OK, offensichtlich wurde es so gemacht aber leuchtet mir nicht wirklich ein.

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