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Die 3 Fragezeichen FAQ - Oder was ich immer schon mal ganz schnell beantwortet haben wollte

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1481) FredJenkins © schrieb am 11.04.2008 um 10:07:53: Die Schwankung der Tageslänge hängt davon ab, wie nah man am Äquator oder am Pol ist. Z.B. Nord-Skandinavien: sehr lange Sommertage, sehr kurze Wintertage. Direkt am Äquator sind die Tage dann immer gleich lang, wie bei uns im März und September. In Deutschland liegen wir im Mittelfeld, da gibt es Variationen in der Tageslänge, aber keine so extremen wie z.B. in Nord-Norwegen. Und Los Angeles liegt noch um einiges näher am Äquator als Deutschland, ich glaube so auf Höhe von Südspanien? Also schwankt die Tageslänge im Jahreslauf nur ein wenig um den Stand von März/September herum.
1480) JAVA JIMs Erbe © schrieb am 11.04.2008 um 08:00:51: Aloso rein logisch gesehen dürfte alles was im Sommer - Nordhalbkugel näher zur Sonne da Erdachse nicht gerade zur Sonne steht - längere Tage haben.Wohlgemerkt auf der Nordhalbkugel, und da liegt Kalifornien ja auch - Wie Deutschland bzw. Mitteleuropa.Das das Stück was Kalifornien näher zum Äquator steht 2 Stunden ausmacht ist mir neu.Dann wäre es ja dort im Hochsommer um 20:30 - 21:00 dunkel???
1479) MattMurdog © schrieb am 11.04.2008 um 07:08:32: @Java Jims Erbe (1470): L.A. ist aber näher am Äquator und dadurch schwankt die Tageslänge weniger als hierzulande...
Sonnenuntergang ist im Juli 2 Stunden früher als bei uns (in Ortszeit gerechnet *g*) Tageslängenrechner: http://tornio.info/desol.html
1478) Sokrates © schrieb am 09.04.2008 um 19:11:21: Man lernt nie aus ...
1477) C-Ro © schrieb am 09.04.2008 um 11:56:45: So wie ich das JuSchG interpretiere, dürfen Kinder und Jugendliche in Begleitung der erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigte Person zu jeder Zeit in Gaststätten und auf Tanzveranstaltungen. Ob das pädagogisch unbedenklich ist, darüber lässt sich streiten.
1476) C-Ro © schrieb am 09.04.2008 um 11:46:02: @ DerBrennendeSchuh: Alleine? Nein. Steht doch auch so da. Ob mit den Eltern oder einer erzeihungsberechtigten Person? Da da müsste ich mir das (Gesetz)-Buch noch einmal vornehmen. ;-) Aber sie dürfen zu abgelegenen Abrisshäusern mit dem Rad fahren. ;-)
1475) DerBrennendeSchuh schrieb am 09.04.2008 um 11:34:30: Und wenn Kinder nun früh aufstehen, dürfen sie dann morgens z.B. um 1:00 in die Disko?
1474) C-Ro © schrieb am 09.04.2008 um 11:20:11: @ Sokrates: Entgegen einer landläufigen Meinung regelt/regelte weder das Jugendschutzgesetz noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen. Auch 1979 noch nicht.

Für Gaststätten/Discos/öffentliche Veranstaltungen gilt natürlich bzw. galt auch 1979:

Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. Kindern ist der Aufenthalt auf öffentlichen Festen bis einschließlich 20 Uhr, Jugendlichen ab 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen ab 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet.


1473) Sokrates © schrieb am 09.04.2008 um 11:04:26: @C-Ro: In #1471 bezog ich mich auf die Zeit des Erscheinens der Folge (Ende der 70er) bzw. als ich "in dem Alter" war (Mitte der 80er). Neuerdings mag das andes sein - das will ich nicht bestreiten. Ich musste oft genug meinen Ausweis vorzeigen, und wurde öfters Zeuge, wie "Kinder" aus Discos o.ä. rausgeschmissen wurden.
1472) C-Ro © schrieb am 09.04.2008 um 10:37:04: @ Sokrates: Ich glaube Du interpretierst das Jungendschutzgesetz nicht ganz richtig. Eine "Ausgangssperre" gibt es in Deutschland nicht. Auch brauchen U18-jährige auch nicht die Begleitung eines Erwachsenen. Jedenfalls nicht vor 24 Uhr, und auch nur, wenn sie sich in Gaststätten aufhalten.
1471) Sokrates © schrieb am 09.04.2008 um 10:26:26: Was die Zeit angeht, stimme ich JJE zu!

Auffällig: In den USA dürfen u21 weder rauchen noch Alkohol trinken. Aber 13-jährige "Bubies" können sich so spät in einer fremdem Umgebung - sie waren ja noch nie dort - rumtreiben; und es scheint niemanden zu stören!? Hier haben u14 ab 22:00h absolute Ausgangssperre, u18 brauchen Begleitung eines authorisierten Erwachsenen, wogegen "Kippen" u. "Alk" damals (1979!) ok waren. So unterschiedlich kann man Jugendschutz interpretieren.
1470) JAVA JIMs Erbe © schrieb am 07.04.2008 um 18:42:48: Nachtrag: Es sind übrigens mal wieder Sommerferien angesagt im grünen Geist, so dass wir in Kalifornien - wenn wir von nach der Dämmerung und Mondlicht sprechen - durchaus von 22:30 - 23 Uhr ausgehen können.Bei 13 jährigen Jungen würde ich hier schon von "Nacht" sprechen, bei den Männern wohl eher von "Spät-Abends".
1469) JAVA JIMs Erbe © schrieb am 07.04.2008 um 18:25:09: @ 1468, aber nach der Dämmerung ist es doch schon dunkel? Zudem Zitat:Der Schrei traf Bob Andrews und Peter Shaw völlig unvorbereitet. Sie standen in einer von Unkraut überwucherten Einfahrt und sahen sich das leerstehende alte Haus an – so groß wie ein Hotel und an einer Seite aufgerissen, denn die Abbruchfirma war bereits am Werk. Im Mondlicht wirkte alles verhangen und unwirklich.Zitat Ende.Wenn man die Umgebung schon im Mondlicht sieht kommt das wohl der Nacht ziemlich nahe, oder?Sie haben zudem ein Tonbandgerät dabei um ihre Eindrücke vom Haus festzuhalten - hierbei nehmen sie den Schrei auf.
1467) mr Burns © schrieb am 07.04.2008 um 15:03:59: nachts? oO Ich kenn das buch auch nicht, aber dachte die hätten irgendwie erfahren dass da ein Schrei gehört wurde und daher hingefahren sind.
1466) P.S © schrieb am 07.04.2008 um 10:02:21: @Jacquard: In dem Fanbuch wurde das Gemälde ja auch als Folge 8 ausgegeben. Das Gemälde sollte die Nummer 9 werden, aber das Thema hat sich ja erledigt.

@C-Ro: Peter und Bob hatten gehört, dass dieses Haus abgerissen werden sollte. Daher sind sie abends dort hingefahren, um es sich anzuschauen und einen Bericht für die Schülerzeitung zu schreiben.

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