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Die 3 Fragezeichen FAQ - Oder was ich immer schon mal ganz schnell beantwortet haben wollte« 1 2 3 4 5 6 7 8 9 164 165 166 167 168 169 170 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 » 3115) Frage. schrieb am 21.09.2010 um 21:18:59: Äh ok, danke für die Infos. ![]() 3114) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 16:51:25: Zu P.S.2: Tja Soki, das ist wohl nicht unbedingt dasselbe...! ![]() 3113) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 16:26:24: P.S.1: In #3111 ist zw. "wer" und "wieviel" an beliebiger Stelle noch "von wem" zu ergänzen ![]() P.S.2: Robert Arthur schrieb Detektivgeschichten u. hat beim Versuch, den Staat zu betuppen, sich selbst bzw. seinen Kindern ein Bein gestellt!? *Rofl* 3112) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 16:14:43: Ach ja, bei MEHREREN Testamenten ist NUR das neuste gültig! 3111) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 16:06:39: "Um das vernünftig zu klären müssten, wir wohl jemanden fragen, der sich im am.Erbrecht auskennt" (#3104) + "an WEN fielen die Rechte u. Verträge von RandomHouse zurück?" (#3108) ![]() An wen die Rechte zurückfielen, wird wohl in den Verträgen zw. R.Arthur und RandomHouse geregelt sein. Kennst du die auch? Alles andere wär Spekulatius, und GERADE hier würd ich mich nicht NUR auf die Aussagen der Person verlassen, die davon profitierte (hast du das besagte Interview nochmal gelesen: Sie hielt ihren Vater für einen guten Autor, aber schlechten Geschäftsmann, KOSMOS für raffgierige Ausbeuter und Sony/BMG für die Retter der Welt). Belassen wir's also dabei, dass wir nicht WISSEN, wer wann warum wofür wieviel bekam. Ist vielleicht auch besser so. Fans MÜSSER nicht alles wissen *g*. 3110) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 14:47:10: Das Ganze ist dann doch etwas komplizierter - zu kompliziert, um hier weiter fortzufahren! ![]() 3109) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 14:31:47: Ich wollt eigentlich gar nicht detailiert wissen, was "Estoppel" ist. Fand den Begriff an sich lustig ![]() http://de.wikipedia.org/wiki/Estoppel 3108) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 14:28:42: ... D.h. die Frage ist dann doch, an WEN fielen die Rechte u. Verträge von RandomHouse zurück? Hätte RA noch gelebt, logischerweise an ihn selbst. So aber müssten sie an seine Erben gefallen sein. OHNE das Testament ging - wie scheinbar "alle Welt" auch - EA davon aus, ihr Bruder und sie seien die Erben. Das erklärte das Interview, das sie ja VOR Entdeckung des Testamentes gegeben hatte. Laut Testament ist aber die Uni Michigan Alleinerbin sämtlicher Arthur-Werke u. den Rechten daran, also sind die Rechte und Verträge von RH an die Uni "zurück"gefallen. Dumme Frage: Gilt ein Tesament rückwirkend zum Todeszeitpunkt des Erblassers, egal wann man es findet, oder erst an Vollstreckung? Wie du in #3102 bestätigst, tauchen die Arthur-Kinder im Tesament nicht auf und sind so auch keine berechtigten Erben, da es in den USA keine Entsprechung zu dem gibt, was hier das sogenannte Pflichtteil ist. => Eigentlich ganz schön gemein von Robert! 3107) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 14:17:13: "Estoppel" könnnnnte man googlen, am Rande bemerkt. Zufällig ist Walt Disney Partner der Filmfirma (gewesen); Du glaubst doch nicht, daß für einen Filmvertrieb in den USA unter Beteilgung von Walt Disney Deutsches Recht gelten würde? Nochmal: Für den Vertrieb und alle Belange, die sich in Deutschland abspielen, ist Deutsches Recht maßgebend. Für Dinge, die sich in den USA zutragen, ist US-Recht das Maß der Dinge. Klar soweit? ![]() 3106) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 14:08:08: Estoppel? ![]() Nur zum Verständnis: EA konnte die Rechte an den 10 Arthur- und für eigene ???-Geschichten nicht an Sony/BMG als Grundlage für eine rein dt. Hsp.-Serie ("die Dr3i") verkaufen, da sie diese nach dt. Rechtsverständnis nicht hatte; wohl aber an die Filmfirma, die eine internationale Produktion plante, weil US-Recht ausschlaggebend sei? Wie verwirrend... 3105) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 13:42:17: "Estoppel" war da ein Stichwort. E. Arthur hatte hier ein Interview gegeben, aus dem man ersehen konnte, wie kompliziert das wohl ist. Da ging es u.a. um Verkauf von Rechten und Auftragsarbeiten (Random House) und um einen gesetzlichen "Rechterückfall", wodurch die Kinder auch bei anderslautenden Testamenten und Verträgen _automatisch_ nach 28(?) Jahren in den Besitz der Rechte kämen. Letzteres sei aber nach deutschem Recht nicht möglich, hier dürften auch keine Rechte verkauft werden, sie könnten nur vererbt werden. Daher gelte in Deutschland nur das Testament, so meint das OLG D'dorf. US-Recht sei _hier_ unerheblich...womit wir wieder bei der Möglichkeit einer VÖ in den USA wären, denn dort ist nicht Deutschland! ![]() 3104) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 13:22:06: @Schuh: Tja, wenn EA (und/oder ihr Bruder) nicht im Testament vorkommen, woher sollen dann "irgendwelche" Rechte an "Ingendwas" kommen? Um das vernünftig zu klären müssten, wir wohl jemanden fragen, der sich im am.Erbrecht auskennt. Ich bin relativ sicher - hab ich aus anderen ???-Folgen zum Thema erben *g* sowie anderen US-Krimis -, dass es in Kalifornien / den USA keinen Pflichtteil gibt. 3103) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 13:11:52: Und was heißt "explizit deutsch"? Der Film wurde auf englisch in Südafrika gedreht... 3102) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 12:59:17: Das hat das Oberlandesgericht D'dorf festgestellt. Es ist nur ein Testament bekannt, in dem Arthur sämtliche Rechte der Uni vermacht hat. Der Inhalt wurde damals (weitgehend?) öffentlich gemacht, daher "kenne" ich das Testament, ja. Ein Testament, daß die Kinder bedenkt, ist bisher nicht aufgetaucht. Es wäre aber möglich, daß nach US-Recht die Rechte nach 28 Jahren (oder wieviel auch immer) automatisch an die Kinder oder sonstige Erbberechtigte zurückfallen. In Deutschland wäre dies jedoch irrelevant, hier gilt nur das Testament. Für einen (eventuellen) Filmverleih oder DVD-Verkauf in den USA könnte es somit sehr wohl sein, daß Elisabeth Arthur Rechte hat. 3101) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 11:25:56: @Schuh: Kennst du R.Arthurs Testament, oder woher weißt du das so genau? Wäre m.E. doch ziemlich ... merkwürdig (um nicht hirnrissig/schwachsinnig zu sagen), die Rechte epxlizit für Deutschland (o. meinetwegen Europa) der Uni zu vererben, für die USA und den Rest der Welt seinen Kindern!? Aber selbst wenn: "Die Dr3i" ist explizit deutsch, die Filme liefen (von einer (!) bekannten Ausnahme abgesehen) nur in Deuschland u. im dt-sprachigen, europäischen Ausland. | |||||||||
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